Rettungsdienstpersonal und Notarzt
Die Aufgaben des Rettungsdienstpersonals sind insbesondere:
- Entfernung des Patienten aus einer ihn schädigenden Umwelt
- schnellstmögliche medizinische Versorgung des Patienten
Aufgaben des Notarztes sind vor allem:
- erste ärztliche Hilfe
- Überwachung der Bergung
- Vorbereitung des Transports
- Ärztliche Überwachung während des Transports
Hieraus ergibt sich, dass den Beteiligten keine andere Möglichkeit bleibt, als vor Ort im Team zusammen zu arbeiten. Dies gilt unabhängig davon, wie und wann man zusammenkommt, zum Beispiel im sogenannten Rendezvous-System.
Nicht nur die Rettungsdienstgesetze der Länder und das Rettungsassistentengesetz, auch der Name allein beschreibt die Aufgabe des Rettungsassistenten: als Helfer und Assistent des Notarztes tätig zu werden.
Dies macht eine Zusammenarbeit zum Standard, einen Rettungsdienst ohne Notarzt zur Ausnahme.
Bei der Wahrnehmung notärztlicher Aufgaben durch das Rettungsdienstpersonal gilt es, zwei Arten zu unterscheiden: die Maßnahme aufgrund notarztlicher Weisung und die Delegation von Aufgaben.