Patientenübergabe


Die häufige Praxis, den Patienten an das Pflegepersonal in der Notfallaufnahme zu übergeben, ist ungenügend und rechtlich unzulässig.

Die Verantwortung für den Patienten verbleibt beim Rettungspersonal, bis dieser an den diensthabenden Aufnahmearzt übergeben worden ist.

Dies muss regelmäßig persönlich zwischen Rettungsdienstlern und dem Arzt unter Mitteilung sämtlicher erforderlicher Informationen erfolgen.