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Einbindung der Krankenhäuser in das Rettungswesen
Die Krankenhausgesetze enthalten keine Regelungen darüber, ob und wie die Krankenhäuser (und damit auch der bei ihnen organisierte Notarztdienst) in den Rettungsdienst eingegliedert sein sollen.
Einige Rettungsdienstgesetze deuten vage an, dass die Notärzte von geeigneten Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden sollen.