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Vertragsverhältnis Patient – Krankenhaus
Wird ein geschäftsfähiger Patient vom Rettungsdienst der Notaufnahme eines Krankenhauses zugeführt, schließt dieser mit dem Haus ausdrücklich oder stillschweigend einen Aufnahme- und Behandlungsvertrag.
Dabei sind zwei Vertragstypen denkbar:
- zum einen der Krankenhausaufnahmevertrag, der alle ärztlichen und sonstigen Leistungen umfasst,
- zum anderen der partielle Vertrag, der nur die nichtärztlichen Leistungen (Unterbringung, Pflege, Verpflegung) umfasst, während über die Behandlung separat kontrahiert werden muss.
Ist der Patient bewusstlos, so gelten für die Erstversorgung auch hier die Regeln über die zivilrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).