Wache
Die Hygiene an den Rettungswachen erfolgt nach Maßgabe der:
- GUV-R 125: Sicherheitsregeln für das Einsammeln, Befördern und Lagern von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- GUV-R 206: Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
- GUV-VC 27: Müllbeseitigung
Darüber hinaus muss noch auf die Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hingewiesen werden. Hier spielen die TRBA 250 („Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“) und die TRGS 525 („Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung“) eine entscheidende Rolle.