Krankentransportwagen (KTW)
Das Transportfahrzeug für nicht-akute Beförderungen von verletzten oder erkrankten Personen ist der Krankentransportwagen. Seine Ausstattung bemisst sich nach der Norm DIN EN 1789 (Typ A bzw. B).
Je nach landesrechtlicher Vorgabe ist der fachlich Qualifiziertere der beiden Besatzungsmitglieder in der Regel mindestens Rettungssanitäter, in Schleswig-Holstein und Thüringen Rettungsassistent.