Rettungsassistent
Einziger gesetzlich normierter Ausbildungsberuf im deutschen Rettungswesen ist der Rettungsassistent (RettAss; die Abkürzung RA bezeichnet den Beruf des Rechtsanwaltes). Vergleichbar ist seine Aufgabe mit der des amerikanischen Paramedic, wobei dieser in Ermangelung eines mit dem deutschen vergleichbaren Notarztsystems wesentlich weitreichendere Maßnahmen vorzunehmen hat.
Die Qualifikation zum Rettungsassistenten bedarf einer zweijährigen Ausbildung, geregelt im RettAssG (daneben besteht als sog. Insellösung die Möglichkeit, die Ausbildung über drei Jahre zu machen, was jedoch die Qualifikation nicht erweitert und hier nicht weiter vertieft werden soll).
Im ersten Ausbildungsjahr werden an der Rettungsassistentenschule die theoretischen Grundlagen vermittelt und diese im klinischen Praktikum vertieft. Dieser Ausbildungsabschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung. Rettungssanitäter, Krankenpflegepersonal und Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr können sich Teile ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen lassen.
Im zweiten Ausbildungsjahr werden die theoretischen Kenntnisse auf einer Lehrrettungswache praktisch vertieft. Hier ist ebenfalls die Anrechnung bisher erlangter Erfahrung möglich. Am Ende wird im sogenannten „Abschlussgespräch“ die berufliche Eignung des Prüflings noch einmal getestet, bevor von der nach Landesrecht zuständigen Behörde eine Urkunde ausgestellt wird, die die "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/in" erteilt.
Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung sind:
- gesundheitliche Eignung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptschul- oder vergleichbarer Schulabschluss bzw. abgeschlossene Berufsausbildung
Abhängig vom Bundesland und dem dort gültigen Rettungsdienstgesetz kann eine jährliche Fortbildung von bis zu 30 Stunden Voraussetzung für die Erlaubnis zum Besetzen eines Krankenkraftwagens sein (so etwa in Nordrhein-Westfalen).
Sieben Jahre nach Inkrafttreten des RettAssG von 1989 wurde in dem auf Schloss Reisensburg erstellten "Reisensburger Memorandum" festgestellt, dass Dauer und Struktur der derzeitigen Ausbildung nicht den rettungsdienstlichen Erfordernissen entsprechen.
Eine Novellierung des RettAssG ist seit nunmehr einigen Jahren in Planung.